
Wenn du mit uns Kontakt aufnehmen möchtest:
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Christian Lange Abteilungsleiter 0241 607002 karate@psv-aachen.de |

Trainingszeiten
Weiß- bis Grüngurt
Montag 18:00 – 19:30 Uhr
Ort: Couvengymnasium
Selbstverteidigung
Montag 18:45 – 19:45 Uhr
Ort: Beekstraße
Kata ab Orange
Montag 20:00 – 21:00 Uhr
Ort: Beekstraße
Kumite
Donnerstag 18:30 – 20:00 Uhr
Ort: 4. Aachener Gesamtschule/Heinzenstraße
Für alle
Freitag 18:30 – 20:00 Uhr
Ort: Franzstraße
Über uns und unsere Sportart:
Du möchtest die Fitness verbessern, Selbstbewusstsein aufbauen, Selbstverteidigung lernen oder einfach mit netten Menschen Sport treiben? Dann bist du bei uns richtig aufgehoben.
Bei uns trainieren Karatekas aller Altersklassen. Unsere Stilrichtung ist Shotokan, die weltweit am meisten verbreitet ist.
Unser Training ist für den Breitensport ausgerichtet und ist kontaktlos, das bedeutet, wir betreiben kein Vollkontaktkarate. Darüber hinaus sind wir aber sehr kontaktfreudig! Neben dem Training besuchen wir Lehrgänge und Wettkämpfe. Natürlich bieten wir auch regelmäßige Prüfungen an. Es ist wirklich nie zu spät, mit Karate anzufangen.
Beitragszahlungen:
Monatsbeitrag Erwachsene: 13,50 Euro
Monatsbeitrag Jugendliche:10,00 Euro
Monatsbeitrag Kinder: 9,00 Euro
Aufnahmegebühr Erwachsene und Jugendliche: 33,00 Euro
Aufnahmegebühr Kinder: 28,00 Euro
Wir ziehen den Beitrag, der sich aus Vereins- und Abteilungsbeitrag zusammensetzt, je nach Wunsch entweder viertel-, halbjährlich oder jährlich ein. Bei jährlicher Zahlung ermäßigt sich der Jahresbeitrag um 6 Euro.
Die detaillierte Beitragsordnung findest du hier.
Aktuelle Kurznachrichten der Karate-Abteilung:
- Einladung zur Mitgliederversammlung 2022
Die Mitgliederversammlung findet statt am
Mittwoch, den 21.12.2022 um 19:30 Uhr
Saalbau Kommer, Forster Linde 55, 52078 AachenWeitere Informationen findest du hier:
Einladung zur Mitgliederversammlung 2022
- Corona: Alle Beschränkungen des Vereinssports entfallen
Mit der ab 3. April gültigen Corona-Schutzverordnung entfallen alle Beschränkungen des Vereinssports.
Wir verweisen aber auf einen zentralen Satz der Verordnung: „Jede in die Grundregeln des Infektionsschutzes einsichtsfähige Person ist angehalten, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzt.“
- Aktuelle Corona Schutzverordnung NRW
Ab sofort verweisen wir auf Grund der häufigen Aktualisierungen der Corona-Schutzverordnung hier nur noch auf den Link zur Informationsseite der Landesregierung NRW: