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Verschärfung der Corona-Schutzmaßnahmen ab dem 28. Dezember 2021


Ab dem 28. Dezember gelten auch für Geimpfte und Genesene bis vorläufig 12. Januar Kontaktbeschränkungen. Und auch die Test- und Maskenpflicht kehrt zurück. Da beim Sport in Innenräumen und in Schwimmbädern keine Masken getragen werden können, müssen Immunisierte hier künftig einen aktuellen, negativen Schnelltest mit sich führen, der nicht älter als 24 Stunden ist.